"Obwohl wir zwei Ohren haben und nur einen Mund, steht die
Nutzung dieser Organe bei manchen Menschen in einem geradezu krassen Missverhältnis."
Herkunft unbekannt
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Körwers Unternehmensberatung

  1. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verantwortet die organisatorischen Voraussetzungen. Das betrifft eventuelle Raumbuchungen, Material und Teilnehmereinladungen sowie gegebenenfalls Betreuung der Teilnehmer und Hotelreservierungen. Die jeweiligen Details werden entsprechend der Veranstaltung in Absprache vorher festgelegt.

    Die angebotenen Seminare sind gruppendynamisch orientiert. Der Auftraggeber sorgt deshalb für eine Seminarumgebung, die im Sinne einer erfolgreichen Durchführung ein ungestörtes Arbeiten außerhalb des üblichen geschäftlichen Umfeldes ermöglicht.

  2. Pflichten des Auftraggebers
    Der Auftraggeber verantwortet die organisatorischen Voraussetzungen. Das betrifft eventuelle Raumbuchungen, Material und Teilnehmereinladungen sowie gegebenenfalls Betreuung der Teilnehmer und Hotelreservierungen. Die jeweiligen Details werden entsprechend der Veranstaltung in Absprache vorher festgelegt.

  3. Honorar
    Die vereinbarten Honorare sowie bereits entstandene Kosten werden vor der Durchführung der jeweiligen Dienstleistung in Rechnung gestellt. Honorare sind zu 1/3 bei Auftragserteilung, zu 1/3 bei Genehmigung des Konzepts und zu 1/3 bei Beendigung des Auftrages fällig.

  4. Nebenkosten
    Übernachtungs-, Verpflegungs- und Reisekosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dieses gilt im Falle von Seminaren auch für den Auftragnehmer als Seminarleiter. Für Moderationsmaterial (Stifte, Karten, etc.) wird eine Pauschale erhoben. Die Erstellung von Unterlagen ist nicht im Honorar enthalten und muss für den Einzelfall vereinbart werden.

  5. Stornierung
    Bei Stornierung vereinbarter Termine wird bis 8 Wochen vor dem Termin 20%, bis 4 Wochen vor dem Termin 50% des Honorars fällig. Bei späteren Stornierungen wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Wird einmalig innerhalb von 3 Monaten nach dem vereinbarten Termin ein Ersatztermin festgelegt – sofern verfügbar –, werden nur 10% des Honorars als Stornierungsgebühr berechnet, wenn die Stornierung bis spätestens 4 Wochen vor dem ursprünglichen Termin erfolgt.

  6. Zahlung
    Alle in Angeboten genannten Beträge verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.

  7. Haftung
    Haftet der Auftragnehmer aus irgendeinem Rechtsgrund, so ist in jedem Fall die Haftung für Folgeschäden ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung in Höhe des Auftragswertes, jedoch EUR 15.000,- maximal, begrenzt.

  8. Schlussbestimmungen
    Soweit in diesen Auftragsbedingungen keine Regelungen getroffen wurden, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über den Dienstvertrag anzuwenden. Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren sechs Monate nach dessen Beendigung. Gerichtsstand ist Offenbach/Main.

Dietzenbach, 1. Oktober 2008

KLAUS-DIETER KÖRWERS

© 2012 Klaus-Dieter Körwers